Minusrunde

Minusrunde
Mi|nus|run|de 〈f. 19; Wirtsch.〉 Tarifabschluss, der nur eine geringe od. gar keine Erhöhung von Gehältern der Angestellten vorsieht (aufgrund der Steigerung der Kosten für die Lebenshaltung verfügen die Beschäftigten damit real über weniger Geld) ● sich auf eine \Minusrunde einigen

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Mi|nus|run|de, die (Jargon):
Nullrunde, die einen Rückgang des realen Einkommens zur Folge hat.

Universal-Lexikon. 2012.

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